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VGH Bayern, 17.06.2010 - 15 CS 10.1077 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erfolgloser Nachbarrechtsbehelf; angebliche Sichtbehinderung bei der Einfahrt auf eine Kreisstraße durch geplante landwirtschaftliche Gerätehalle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1986 - VI ZR 139/85
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer über abgeflachte Bordsteine …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2010 - 15 CS 10.1077
besonders vorsichtig ist (vgl. BGH vom 14.10.1986 VersR 1987, 306). - VGH Bayern, 12.02.1998 - 19 B 96.1858
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2010 - 15 CS 10.1077
Es ist bereits fraglich, ob die Antragstellerin damit überhaupt einen Belang geltend macht, welcher in einem baurechtlichen Nachbarstreit Berücksichtigung findet (vgl. BayVGH vom 12.2.1998 Az. 19 B 96.1858 - juris).
- VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152
Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun
In diesem Zusammenhang kann eine verkehrswidrige bzw. unangepasste Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer nicht den beigeladenen Bauherren angelastet werden; ihr ist mit sicherheitsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahmen zu begegnen (BayVGH, B.v. 17.6.2010 - 15 CS 10.1077 - juris Rn. 7 ff.). - VG Ansbach, 30.03.2022 - AN 3 K 21.00017
Unzulässige Rechtsausübung bei Klage gegen isolierte Befreiung für einen Zaun
In diesem Zusammenhang kann eine verkehrswidrige bzw. unangepasste Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer nicht der beigeladenen Bauherrin angelastet werden; ihr ist mit sicherheitsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahmen zu begegnen (BayVGH, B.v. 17.6.2010 - 15 CS 10.1077 - juris Rn. 7 ff.). - VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694
Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen …
In diesem Zusammenhang kann eine verkehrswidrige bzw. unangepasste Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer nicht den beigeladenen Bauherren angelastet werden; ihr ist mit sicherheitsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahmen zu begegnen (BayVGH, B.v. 17.6.2010 - 15 CS 10.1077 - juris Rn. 7 ff.).